Forum Denkmalpflege, Bern 2017/2018: 22,3 Meter, oder wie weit reicht der Denkmalwert? Solitär, Freifläche und Ensemble in Stadt und Land
In diesem Zyklus steht das Denkmal im Verhältnis zu seiner Umgebung zur Diskussion, ebenso die Frage, wie weit der Zeugniswert eines Baudenkmals über die Gebäudegrenze oder seine materielle Substanz hinausgeht.
Wie viel Abstand und wie viel Rücksicht braucht ein Baudenkmal, um nichts von seinem Denkmal- oder Zeugniswert zu verlieren? Hat ein Baudenkmal einen Wirkraum, der durch substanzielle Veränderungen oder Zerstörung den Zeugniswert des Denkmals beeinträchtigt oder zerstört? Verliert es dann graduell oder ganz an Bedeutung?
Anders als in Frankreich, wo eine generelle Distanz festgelegt ist, ist die rechtliche Situation in der Schweiz uneinheitlich. Sie bewegt sich zwischen Bau- oder Grundstücksgrenze, Schutzperimeter, Blickachsen und Sichtbeziehungen. Eine allgemein gültige Lösung gibt es nicht. Trotzdem muss die Frage nach der Reichweite des Zeugniswertes dringend geklärt werden, denn durch Verdichtung und Nutzungserweiterung zunehmend bedrängte Baudenkmäler werden schnell zu Fremdkörpern. Ist ihr geschichtlicher Kontext nicht mehr erkennbar und erlebbar, verkommen sie zu unverständlichen «Traditionsinseln».